Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für das Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen und (bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung) die Therapiesitzungen werden komplett übernommen.

Private Krankenversicherung

Bei Privaten Krankenversicherungen richten sich Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des individuellen Versicherungsvertrages. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Psychotherapie-Stunden Ihnen erstattet werden. Es ist ratsam, sich diese Information vor Behandlungsbeginn schriftlich geben zu lassen und gegebenenfalls direkt die Antragsformulare anzufordern.

Die Abrechnung der Honorarkosten privat versicherter Patient:innen richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt für Beamt:innen einen Teil der Kosten der Behandlung. Nach den ersten fünf (probatorischen) Sitzungen muss ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.

Selbestzahler:innen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Abrechnung der Honorarkosten richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).